Fördertöpfe fürs Ampertal

Auch für 2024 beantragt der Kulturraum Ampertal beim Amt für ländliche Entwicklung wieder
das ILE- Regionalbudget.
Auf dieser Seite sind die Informationen zusammengestellt.

16 Projektanträge wurden vom Entscheidungsgremium bewilligt und können nun bis Mitte September 2024 umgesetzt werden.

Bei Fragen ruft doch bitte unter 08166 676990 an oder schreibt eine Mail an ile@kulturraum-ampertal.de.
Wir freuen uns über die zahlreichen realisierten Projekte im Jahr 2024!

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Nachtrag zum Regionalbudget 2024- Zweiter Aufruf und Fristverlängerung

Während der Realisierung zeigte sich bei zwei bereits bewilligten Projekt, das die Träger es nicht fristgerecht bis zum Fertigstellungstermin durchführen können. Sie zogen deshalb ihren Antrag zurück.
Somit können wieder Anträge eingereicht werden, die Einreichungsfrist für neue Projekte endet am 30.04.2024.

Die übrigen Fristen wie Fertigstellung und Abrechnung bis 15.09.2024 und die Obergrenzen -mind. 500€, max. 20.000€ pro Projekt- bleiben davon unberührt.

Zweite Chance- ILE Regionalbudget 2024

Radtour am Fluss

Zur Unterstützung von bürgerlichem Engagement, für Vereine und Gruppierungen, für gute Ideen und zur Umsetzung von Bürger- Wünschen stellt das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern den ILE- Verbünden auch für die folgenden Jahre - Bewilligung vorausgesetzt- wieder das Regionalbudget zur Verfügung.
Im Förderaufruf 2024 ist beschrieben, wer sich bewerben kann, wie hoch die Fördersätze sind und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen.

Den Antrag auf Förderung über das Regionalbudget 2024 bitte ausfüllen und dann bis 30.04.2024 an ile@kulturraum-ampertal.de senden.

Wir freuen uns auch 2024 wieder tolle Projekte unterstützen zu dürfen!

Eckdaten:

Die Projekte sollen der Umsetzung des jeweiligen ILE- Konzepts dienen, z.B. durch Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen, Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Bitte beachtet, das kein Anspruch auf diese beiden Förderungen besteht und die Aufrufe unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung sind.